• 14.10.2019:  Hinweis zum Kirchenaustritt ()
    Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.
  • 20.06.2016:  Geänderte Öffnungszeiten am 19.05.2026 ()
    Aus Anlass der Einführung des neuen Direktors ist das Amtsgericht am Montag, den 19. Mai 2026 ab 12:00 Uhr geschlossen.