Der ambulante Soziale Dienst der Justiz (aSDJ) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Es gibt die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Dort arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie unterstützen hauptsächlich straffällig gewordene Menschen. Ebenso helfen sie Personen, die durch Straftaten geschädigt wurden.
Die Vollstreckung Ihrer
- Freiheitsstrafe
- oder Jugendstrafe
- oder eines Strafrestes
wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht bestimmt die Dauer Ihrer Bewährungszeit. Das Gericht hat für Sie eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer bestellt. Ihnen wird Beratung und Unterstützung angeboten. Die Hilfen richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Auch wird die Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen kontrolliert. Das Gericht wird über die Entwicklung in der Bewährungszeit regelmäßig informiert. Die Bewährung endet erfolgreich mit dem Erlass der Strafe oder des Strafrests.
Sie wurden aus dem
- Maßregelvollzug (§ 63, 64, 67b StGB)
- oder Gefängnis nach Vollverbüßung
entlassen.
Das Gericht bestimmt die Dauer Ihrer Führungsaufsichtszeit und bestellt eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. Ihnen wird Beratung und Unterstützung angeboten. Die Hilfen richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Das Erfüllen von gerichtlichen Weisungen wird kontrolliert. Der Verstoß gegen die Weisungen kann zu einem Strafantrag und einer neuen Verurteilung führen. Das Gericht wird über die Entwicklung in der Führungsaufsichtszeit regelmäßig informiert. Die Führungsaufsichtszeit endet erfolgreich durch Fristablauf.
Sie haben einen Brief von einer Gerichtshelferin oder einem Gerichtshelfer erhalten. Die Gerichtshilfe kann im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften im Strafverfahren tätig werden. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer führen mit Geschädigten und Beschuldigten Gespräche. Es sollen Fragen geklärt werden, um dem Auftraggeber bei seiner Entscheidung zu helfen. In der Gerichtshilfearbeit findet der Opferschutz besondere Beachtung.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich soll eine Einigung ohne Gerichtsverfahren gefunden werden.
Die Zeugenbetreuung unterstützt Zeuginnen und Zeugen während des Gerichtsverfahrens. Sie ist kostenlos und kann von jeder Zeugin und jedem Zeugen in Anspruch genommen werden.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich an besonders belastete Zeuginnen und Zeugen, die vor, während und nach dem Gerichtsverfahren unterstützt werden. Die Psychosoziale Prozessbegleitung muss bei Gericht beantragt werden und ist bei Bewilligung kostenlos.