InhaltBekanntmachungenÖffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren sowie Zwangsversteigerungen von Häusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen u.a.
InsolvenzverfahrenSeit dem 1. Juli 2002 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen ausschließlich im Internet.Sie finden die Bekanntmachungen unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de.
ZwangsversteigerungenAuskünfte zur Zwangsversteigerung von Grundstücken: Ab dem 01.03.2008 gilt folgende Bankverbindung der Oberjustizkasse Hamm für den Einzug unbarer Zahlungen in Zwangsversteigerungsverfahren:
Westdeutsche Landesbank – WestLB – Düsseldorf Dieses Konto ist bestimmt für Zahlungen des Bargebots oder durch Hinterlegung unter Ausschluss der Rücknahme (§ 49 ZVG), Zahlung des Schuldners oder eines Dritten in Höhe des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages (§ 75 ZVG) sowie für Sicherheitsleistungen durch vorherige Überweisung (§§ 69 Absatz 4, 70 Absatz 2 Satz 2 ZVG).
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© Amtsgericht Moers, Moers, 2012