Amtsgericht Moers

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Geschäftsverteilungsplan

Welche Richterin beziehungsweise welcher Richter ist für Ihr Verfahren zuständig
Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

 

 


 

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