• 15.01.2020:  Betrügerische Anrufe eines angeblichen Gerichtsvollziehers ()
    Beim Amtsgericht Duisburg ist ein Fall bekannt geworden, in dem ein betrügerischer Anruf eines angeblichen Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts Duisburg erfolgt ist. Als Rückrufnummer wurde die 0203 9928-441 angegeben. Hierbei handelt es sich jedoch um die FAX-Nummer des AG Duisburg. Rufen Sie den Gerichtsvollzieher im Zweifelsfall über die dort angezeigte Telefonnummer zurück.
  • 14.10.2019:  Hinweis zum Kirchenaustritt ()
    Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.
  • 20.06.2016:  Hinweis Grundbuchauszüge ()
    Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.